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Einrede der Rechtshängigkeit

См. также в других словарях:

  • Einrede — (lat. Exceptio, »Ausnahme«, Einwendung), im weitesten Sinne jede mündliche Verteidigung gegen einen Angriff. Im Zivilprozeß heißt E. im weitern Sinne die Verteidigung des Beklagten gegen die Klage. Im engern und eigentlichen Sinne versteht man… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtshängigkeit — (Litispendenz), der durch die Klageerhebung bewirkte Zustand einer streitigen Rechtssache. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 265 ff.) wie nach der österreichischen (§ 234) hat die R. nicht mehr, wie nach gemeinem Recht, die Wirkung, daß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Exceptio — (lat., Exzeption), Ausnahme; juristisch: Einrede (s.d.). E. excipiendis (lat.), mit Ausnahme des Auszunehmenden. E. excussionis, s. Exkussion. E. litis pendentis (lat.), Einrede der Rechtshängigkeit (s.d.). E. rei judicatae (lat.), Einrede der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bereicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Bereicherungsanspruch — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Eingriffskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Entreicherung — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Kondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Leistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Nichtleistungskondiktion — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

  • Saldotheorie — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet. Das Bereicherungsrecht befasst sich mit der Rückabwicklung rechtsgrundloser Vermögensverschiebungen. Die condictio war …   Deutsch Wikipedia

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